DIE KÖLNER EINGEMEINDUNGSPLÄNE FÜR DEN RAUM PORZ IN DEN JAHREN 1919 BIS 1951

Teil 1: Von 1919 bis 1943

Von Frank Schwalm

(erschienen in:

Rechtsrheinisches Köln - Jahrbuch für Geschichte und Landeskunde, Bd. 24, Köln 1998

herausgegeben vom Geschichts- und Heimatverein Rechtsrheinisches Köln e.V.

Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70

Historisches Archiv der Stadt Köln - Außenstelle Porz

51143 Köln - Porz

Deutschland)

 

 

Einleitung

Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit der Kölner Eingemeindungspolitik von 1920 bis 1951 im Hinblick auf das südlich der Stadt liegende Gebiet der Bürgermeistereien Heumar und Wahn, die sich 1928 zur Gemeinde Porz zusammenschlossen, und deren nähere Umgebung.

Die folgende Darstellung beginnt mit den kommunalen Neugliederungen in Preußen nach dem Ersten Weltkrieg und der im Auftrag der Stadt Köln von dem Architekten und Städteplaner Fritz Schumacher im Jahre 1923 erstellten Denkschrift "Köln. Entwicklungsfragen einer Großstadt". Die Überlegungen, das Porzer Gebiet der Stadt Köln zuzuschlagen, fanden erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem von dem Architekten Rudolf Schwarz vorgelegten Plan "Das Neue Köln" und der Stadterhebung von Porz im Jahre 1951 einen vorläufigen Schlußpunkt. Danach bekam die Eingemeindungsdiskussion völlig neue Aspekte, die den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden. Zum besseren Verständnis des Gesamtzusammenhanges wird eine kurze Übersicht über die Kölner Eingemeindungspolitik zwischen 1883 und 1920 gegeben.

Die Quellenlage

In der Literatur zur Entwicklung Kölns nach dem Ersten Weltkrieg wird das Thema "Eingemeindungspläne" in der Regel nur als Nebenaspekt betrachtet. Dabei wird fast ausschließlich der Standpunkt der Stadt Köln dargestellt, während die Auffassungen der betroffenen Gemeinden nicht näher untersucht werden. Daher wurden für diese Abhandlung, neben der vorhandenen Literatur, Akten des Historischen Archivs der Stadt Köln (= HAStK), der Außenstelle Porz des Historischen Archivs der Stadt Köln (= HASKP) und des Kreisarchivs des Rheinisch-Bergischen Kreises in Bergisch Gladbach (= KrA BGl) ausgewertet. Dort liegt auch der größte Teil des Bestandes "Landkreis Mülheim" aus dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf in Form von Mikrofilmen.

Lückenlose Bestände für diese Thematik waren in keinem der benutzten Archive vorhanden. Viele Akten sind in den Verwaltungen durch Kriegseinwirkungen verlorengegangen, auch sind durch Kassation in den Dienststellen viele Unterlagen unwiederbringlich verschwunden. Dies betrifft vor allem die Bestände des Rheinisch-Bergischen Kreises, der erst 1981 ein eigenes Kreisarchiv eingerichtet hatte. Nicht wenige Schriftstücke sind undatiert; nur durch den Kontext oder durch Parallelquellen konnten sie zeitlich eingeordnet werden. Auch befanden sich einige für die Aufgabenstellung bedeutsame Schriftstücke in Akten mit einem völlig anderen Zusammenhang, so haben sich einige interessante Zufallsfunde ergeben. Dies betrifft insbesondere Dokumente, die aus dem "Dritten Reich" stammen.

Die Aktenbestände der Kölner Stadtverwaltung, die während der Amtszeiten Konrad Adenauers als Oberbürgermeister (1917 bis 1933 und 1945) angelegt wurden, sind sehr umfangreich. Bislang wurde davon ausgegangen, daß die Eingemeindungsakten Mitte September 1945 abbrechen. Für diese Arbeit wurden aber auch Akten ausgewertet, die bis in das Jahr 1948 reichen. Sie stammen von den Oberbürgermeistern Hermann Pünder, Ernst Schwering und Robert Görlinger sowie von Oberstadtdirektor Willi Suth.

Die Bestände der von der Kölner Eingemeindungspolitik betroffenen Kreise und Gemeinden sind dagegen recht dürftig. Handakten der Landräte sowie Sitzungsunterlagen der Kreistage des Landkreises Mülheim und des Rheinisch-Bergischen Kreises für den untersuchten Zeitraum lagen in den benutzten Archiven nicht vor. Aus diesem Grunde konnte verschiedene aussagekräftige Schriftstücke nur sehr ungenau datiert werden. Die Gemeinderatsprotokolle der Bürgermeistereien Heumar und Wahn sowie der Großgemeinde Porz sind erhalten. Für die Zeit bis 1945 waren sie für dieses Thema wenig brauchbar, da in ihnen nur Beschlüsse und keine Debatten niedergeschrieben wurden; erst seit 1946 gibt es wörtliche Protokolle. Unterlagen der Fraktionen und einzelner Gemeinderatsmitglieder sind nur vereinzelt vorhanden. Sitzungsunterlagen der von der amerikanischen bzw. britischen Militärregierung eingesetzten Gremien waren in den benutzten Archiven nicht zu ermitteln. Auf spezielle Fälle wird in den jeweiligen Kapiteln in Fußnoten besonders hingewiesen. Zeitungen wurden für diesen Beitrag nicht systematisch ausgewertet.

 

Die Kölner Eingemeindungen von 1883 bis 1922

1883 wurde in Köln die erste Stadterweiterung seit 1179 durchgeführt. Der vor der Stadtmauer liegende Gebietsstreifen bis zum Glacisweg entlang des Bahndammes der nach Bonn führenden Eisenbahn wurde dem Stadtgebiet angegliedert.

1888 dehnte sich die Stadt Köln ganz erheblich in das Umland aus. Linksrheinisch wurden die erst wenige Jahre zuvor gegründete Stadt Ehrenfeld sowie die Gemeinden Kriel, Müngersdorf, Longerich und Nippes nach Köln eingemeindet. Wichtig für die künftige Gesamtentwicklung der Großstadt war der Gebietszuwachs auf der rechten Rheinseite durch die Stadt Deutz und die Gemeinde Poll.

Um die Stadt wurde ein äußerer Befestigungsring errichtet. Damit das Schußfeld für eine mögliche Belagerung Kölns freiblieb, wurden vor den Forts sog. Rayonbezirke eingerichtet. Für die Bebauung entlang des Militärrayons galten strenge Auflagen. Aufgrund des Charakters von Köln als Festungsstadt vollzog sich die Stadtentwicklung auf der linken Rheinseite in konzentrischen Kreisen.

1910 kamen die Stadt Kalk und die Gemeinde Vingst, 1914 die Stadt Mülheim am Rhein und die Bürgermeisterei Merheim zu Köln. Damit waren die Gebiete beiderseits des Rheines in etwa gleich groß.

1922 wurde die Bürgermeisterei Worringen eingemeindet. Die Stadt Köln dehnte sich auf der linken Rheinseite nach Norden aus. Die bisherige konzentrische Entwicklung der Stadt konnte durchbrochen werden, da aufgrund des Versailler Vertrages die Rayonbestimmungen aufgehoben werden mußten. Das Kölner Stadtgebiet war nun innerhalb von 40 Jahren um das Zweiundsechzigfache von 405 ha auf 25 346 ha angewachsen.

Die Eingemeindungswünsche der Stadt Köln waren mit der Eingemeindung Worringens noch nicht erfüllt. In diesem Beitrag sollen besonders die Folgen für den Raum Porz untersucht werden.

Die Eingemeindungsdiskussion während der "Ära Adenauer" (1920 bis 1933)

Kommunale Neugliederungen in Preußen in den zwanziger Jahren

Die Stadt Köln stand nicht allein mit ihren Eingemeindungsbestrebungen. In den zwanziger Jahren wurden in verschiedenen Teilen Preußens kommunale Neugliederungen durchgeführt; vor allem Großstädte wollten ihr Gebiet erweitern. Eine Reihe von Landkreisen bekamen neue Zuschnitte. Gemeinden und Ämter wurden neu gegliedert bzw. zusammengelegt. Hiervon waren insbesondere die Hauptstadt Berlin, der norddeutsche Raum und das Gebiet an Rhein und Ruhr betroffen.

Die geplanten Gebietsveränderungen lösten heftige Kontroversen aus. Der Deutsche Landkreistag befürchtete 1925, daß das Eigenleben der Gemeinden vernichtet werde und Landkreise in ihrem Bestand verkümmern würden. Man nahm "mit Bedauern Kenntnis von dem wieder stark anwachsenden Bestreben einer Reihe von Großstädten, sich durch Eingemeindungen zu vergrößern".

Der "Verband westlicher Industriekreise" wandte sich um 1926 gegen Bestrebungen der Großstädte der Rhein/Ruhr-Region, sich in das Umland auszudehnen. Hier hatten sich die Kreise zusammengeschlossen, deren Bestand durch die geplanten Stadterweiterungen in ihrem Bestand gefährdet waren. Der Landrat des Kreises Mülheim am Rhein, Matthias Eberhard, gehörte dem Vorstand des Verbandes an. Er kündigte eine entschlossene Gegenwehr des Verbandes an: "Wir wollen unsere blühenden Dörfer und Städte mit typischer Eigenart nicht zerschlagen lassen".

Dem Argument der preußischen Regierung, daß die Neueinteilung der Kommunen Kosten einspare und die neuen Gemeinden daher leistungsfähiger seien, hielt 1926 Regierungsrat Klauser vom Landkreis Dortmund entgegen, die "große Depression laste auf den Großstädten genau so stark wie auf den Landgemeinden". Daher dürften Entschlüsse von Dauerwirkung "nicht auf vorübergehender Grundlage basieren". Das Argument, die Gebiete bildeten zwar wirtschaftlich, aber nicht verwaltungsmäßig eine Einheit, sei nicht "stichhaltig". Die Wirtschaft an Rhein und Ruhr sei so sehr verzahnt, daß dies "die Schaffung einer Riesenstadt von Köln bis Dortmund bedingen würde, die man gerade vermeiden wolle".

Klauser schlug vor, man möge, um den Eingemeindungsbestrebungen der Großstädte entgegen zu wirken, einen großzügigen Siedlungsplan aufstellen. Der Deutsche Landkreistag hatte bereits 1925 gefordert, eine großräumige Raumplanung unabhängig von kommunalen Grenzen aufzustellen. Metropolen und Landkreise sollten daher eng zusammenarbeiten und "gemeinsame Aufgaben ... in Gemeinschaftsarbeit lösen".

Die Notwendigkeit großflächiger Planungen über die Grenzen der bisher bestehenden Kommunen hinaus wurde von Befürwortern und Gegnern von Stadterweiterungen gleichermaßen erkannt. Jedoch zog man gegensätzliche Schlußfolgerungen. Offensichtlich hatte man den großzügigen Generalbebauungsplan von Fritz Schumacher im Auge, der 1923 für den Großraum Köln vorgelegt wurde.

 

Der Generalbebauungsplan von Fritz Schumacher

Der Architekt und Städteplaner Fritz Schumacher wurde 1920 durch den Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer damit beauftragt, einen Generalbebauungsplan für den Großraum Köln zu erstellen. 1923 legte Schumacher (unter Mitwirkung des Kölner Baudirektors Wilhelm Arntz) die Denkschrift "Köln. Entwicklungsfragen einer Großstadt" vor. Er stellte darin Überlegungen an, die unabhängig von den bestehenden Stadtgrenzen das ganze zusammenhängende Gebiet des Großraumes Köln umfaßten. Darin legte er auch ins einzelne gehende Konzepte für die rechte Rheinseite und für das "Nebenzentrum Porz" dar. Hierdurch wurde die Diskussion um dessen mögliche Eingemeindung erst ausgelöst.

Schumacher vertrat die Ansicht, daß "jeder ernsthafte Bebauungsplan einen schweren und zähen Kampf zwischen Ideen und Wirklichkeiten" darstelle. Der Plan für das "Zukunftsgebilde 'Köln" verfolge zwei Ziele:

1. Die Stadt Köln sollte die Möglichkeit haben, sich in das Umland ausdehnen zu können.

2. Die an der Peripherie Kölns liegenden Nebenzentren müßten in die großräumigen Planungen miteinbezogen werden. Sie sollten ihre Eigendynamik beibehalten und die Entwicklung im eigenen Tempo durchführen.

Als Nebenzentrum verstand Schumacher ein Gebiet, in dem sich "selbständiges Leben" entwickelt hatte, d.h., daß dort Arbeitsstätten und Wohnsiedlungen nebeneinander lagen, unabhängig von der sogenannten Mutterstadt.

Als wichtigste Aufgaben sah Schumacher die Dezentralisierung von Wohnsiedlungen, die Konzentration von Industrie und Gewerbe sowie die Versorgung der Bevölkerung an. Die brachliegenden Rayonbezirke sollten künftig als Grün-, Sport- und Siedlungsanlagen genutzt werden. Hieraus entstand der bekannte Kölner Grüngürtel.

Schumacher war bestrebt, eine "städtebaulich einwandfreie Gesamtlösung zu finden". Als Idealfall schwebte ihm eine sternförmig ins Umland greifende Stadt vor. Aber der "unsymmetrische Verlauf des Rheins" und die unterschiedlichen historischen Entwicklungen auf beiden Ufern erschwerten eine solche Planung. Bedingt durch die Stadtbefestigung hatte sich auf der linken Rheinseite eine konzentrische Entwicklung vollzogen, die es nun zu überwinden galt: "Auf dem linken Ufer gilt es, eine vorhandene Struktur zu sprengen und aus ihren Trümmern das Neue zu bauen".

Auf dem rechten Rheinufer hatte sich bis dahin keine einheitliche Struktur entwickelt. Dieses Gebiet war vor den Eingemeindungen von 1888, 1910 und 1914 in verschiedene Städte und Gemeinden aufgeteilt und wurde binnen weniger Jahre mehrfach neu zugeschnitten. Eine Koordination zwischen den einzelnen rechtsrheinischen Kommunen hatte bislang nicht stattgefunden. Schumacher vertrat die Ansicht, daß hierdurch Fehlentwicklungen eingetreten waren, "worunter ... das rechtsrheinische Köln städtebaulich für immer aufs schwerste zu leiden hat". Hier mußte eine Struktur geschaffen werden.

Das Entwicklungsgebiet auf dem rechten Rheinufer spannte sich zwischen dem Strom und dem Bergischen Land entlang der drei Rheinbögen, an deren Spitzen die Nebenzentren Porz, Mülheim und Leverkusen lagen. Hierdurch ergaben sich zwei Entwicklungszonen: Die äußere wurde durch die Linie Opladen - Bergisch Gladbach - Wahn begrenzt, die innere von Leverkusen, Dellbrück und dem Ort Porz eingeschlossen. Sie umfaßte "im engeren Sinne das Lebensgebiet des zusammenhängenden Wachstums, so daß hier eine Art Staffelung der Zonen" eintrat, "die, je nachdem, um welche Fragen es sich handelt, Beachtung heischt". Diese Zoneneinteilung sollte auch für die Wiederaufbauplanung nach dem Zweiten Weltkrieg eine wichtige Rolle spielen.

Im Gegensatz zum linken Rheinufer wies "die bisherige Entwicklung - abgesehen von den Bahnsträngen - keine Linien einer charakteristischen Struktur" auf. Nach Schumachers Ansicht hatten hier die Städtebauer freien Spielraum. Die vorhandene Infrastruktur konnte genutzt werden. Vorhandene Freiflächen seien für den Bau von "Wohnanlagen der Massen", unweit von Industriegebieten, geeignet. Dadurch würden Siedlungsarme entstehen, die sich vom bereits bebauten Rheinufer bis zum Waldrand des Bergischen Landes ziehen würden.

 

Die Einbeziehung der Stadtrandgebiete in die Planung

Für die Gebiete am Rande der Stadt müßten die Stadtplaner, so Schumacher, "die eigene Bestimmungsgewalt niederlegen", denn mit den politischen Grenzen endete ihre Planungshoheit. Es stellte sich die Frage: "Was wird hier werden: Kollision oder harmonischer Ausklang - oder eigenes Leben?"

Die Stadtrandentwicklung sollte die Voraussetzung eines friedlichen Übergangs von Stadt und Land schaffen. Hier ständen verschiedene Kräfte gegeneinander. Diese wirkten sich von der Stadt, die sich mit dem industriellen Potential ins Umland ausbreite,stärker auf das Land aus. Deshalb sei die Entwicklung so zu steuern, daß es nicht zu Konflikten komme.

Schumacher hatte die Vorstellung, daß Nebenzentren ein erhebliches Potential an Raum hätten, das für die Stadtplanung genutzt werden könne, denn sie könnten das übermäßige Drängen der Großstadtentwicklung wohltätig entlasten. Die Stadt habe hier genügend Spielraum, ein neues Arbeitszentrum zu entwickeln. Als Beispiel nannte Schumacher das geplante Niehler Industriegebiet. Diese Fläche werde einmal mit dem Gebiet der Stadt Köln so weit zusammenwachsen, daß es sich hier um die "Neubildung eines Organs im alten Stadtorganismus" handele. Einige Nebenzentren würden immer weiter Richtung Stadt wachsen, so daß "ein Sonderleben" mehr und mehr verschwinden werde.

Im Rechtsrheinischen waren Gebiete entstanden, die ein Eigenleben entwickelt hatten und "die zwar hart an der politischen Grenze Kölns, aber noch ziemlich weit von seinem bisherigen baulichen Kerne" lagen. Im Norden erstreckte sich das Werk der "Farbenfabriken vorm. Friedrich Bayer & Co" von Leverkusen aus über die Stadtgrenze hinweg bis auf das Kölner Stadtgebiet. Es war nur von einem schmalen Grünstreifen von der Ortschaft Flittard getrennt. Hier wuchs die Wohnraumbebauung um das vorhandene Industriegelände herum.

Ähnliche Probleme erwartete Schumacher an der Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach. Es bestand die Möglichkeit, daß sich das Gladbacher Industriegebiet in Richtung Dellbrück über die Stadtgrenze schiebe. Die Stadtplanung müsse darauf einwirken, daß die Waldgebiete am Stadtrand - Königsforst und Wahner Heide - als Naherholungsgebiet und für die Frischluftzufuhr erhalten blieben. Die Gefährdung des Waldbestandes würde einen Schaden bedeuten, der nicht wiedergutzumachen sei. Die Ausdehnung der Stadt auf der rechten Rheinseite werde durch die Höhenzüge des Bergischen Landes begrenzt.

 

Die Planungen für das Nebenzentrum Porz

Schumacher hatte die Auffassung, daß das rechtsrheinische Gebiet sich "den Grenzen seiner extensiven Entwicklungsfähigkeit" nähere. Daher liege das Schwergewicht der industriellen Entwicklung auf der linken Rheinseite, insbesondere bei Niehl. Trotzdem dürfe man "die industrielle Entwicklung ...von Westhofen [so die Schreibweise in der Quelle] bis Zündorf (und darüber hinaus) nicht aus den Augen verlieren". Er legte für Porz als einzigem der Kölner Nebenzentren eine differenzierte Planung vor. Obwohl die Vereinigung der beiden Porzer Gemeinden Heumar und Wahn noch ausstand, sah sein Bebauungskonzept das gesamte Porzer Gebiet vor.

Die Lage von Porz unmittelbar am Rhein wurde als "hervorragender industrieller Standort" für die expansive Kölner Wirtschaft angesehen. Die Eisenbahnstrecke von Köln in Richtung Frankfurt bzw. Gießen lag nur ca. 750 Meter vom Rhein entfernt und war über Stichstrecken mit Verladekais direkt an den Rhein angebunden. Aufgrund der kurzen Transportwege hatte sich am Rheinbogen Industrie angesiedelt. Zusätzlich waren auf dem Terrain der Gemeinden Heumar und Wahn große nutzbare Freiflächen vorhanden. Wegen dieser günstigen Voraussetzungen kam Porz neben Leverkusen und Bergisch Gladbach als hauptsächliches Gewerbegebiet im Rechtsrheinischen in Betracht.

Schumacher befürchtete jedoch, daß der Ort Porz "ganz von der Industrie aufgefressen" werde. Dort war durch die Industrialisierung die Stadtentwicklung bereits zu einer "unwandelbaren Form" erstarrt. Die Wohnbebauung wuchs in die Industriegebiete hinein. "Nur noch mit großer Energie" könne man die Bewohnbarkeit der anliegenden Ortschaften retten. Schumacher schlug deshalb vor, neue Industrie nördlich der bereits vorhandenen anzusiedeln. So könne das Industriegebiet in den Kölner Raum hinüberwachsen.

Die Nähe der Bahnlinie zum Rhein sah Schumacher als einen Nachteil für die Stadtentwicklung von Porz an. Sie erschwere "eine rationelle Ausgestaltung des Gebietes und eine Ordnung des jetzigen chaotischen Zustandes außerordentlich". Das Rheinufer solle von Industrie frei gehalten werden. Zwischen Poll und Zündorf dürfe der Weg am Rheinufer nicht unterbrochen werden. Lediglich die Verladekais sollten die Verbindung von der Wasserstraße zur Schiene halten. Die Uferpromenade solle als Naherholungsgebiet genutzt werden können. Zusätzlich sah Schumacher zwei Grünzüge zwischen dem Rhein und dem Waldgebiet der Wahner Heide vor. Landwirtschaftliche Nutzflächen östlich des Ortes Porz sollten verhindern, daß Eil, Urbach und Elsdorf mit dem sich parallel zum Rhein entwickelnden Wohngebiet zusammenwuchsen.

Die Ideen Schumachers wurden von dem Architekten Heiligenthal in der Fachzeitschrift "Der Neubau" kritisiert. Er vertrat die Auffassung: "Sehen wir ruhig zu, wie Porz von der Industrie aufgefressen wird". Dort liege das künftige Industriegelände von Köln und nicht bei Niehl. In Porz seien bereits günstige Voraussetzungen vorhanden, die in Niehl erst zu schaffen seien. Die Nähe der Bahnlinie zum Rhein bei Porz ermögliche den Bau einer Eisenbahnbrücke, die Porz mit dem Braunkohlenhafen Wesseling verbinde. Am Porzer Rheinbogen ließe sich ein Industriezentrum entwickeln, das Mülheim gleichwertig sei. Den Mittelpunkt des Ballungsraumes, der sog. Agglomeration, würde weiterhin das Geschäftszentrum in der Kölner Altstadt bilden. Das bereits bestehende Porzer Verkehrsnetz könne sich organisch weiterentwickeln. Heiligenthal sah ferner unbegrenzte Ausdehnungsmöglichkeiten für Wohnungsbau in der Wahner Heide. Hierbei erkannte er allerdings nicht deren Wert für die Frischluftzufuhr und als Naherholungsgebiet, was Schumacher in die Planungen mit einbezog. Heiligenthal forderte die Eingemeindung der Bürgermeistereien Heumar und Wahn in die Stadt Köln und bedauerte, daß man 1922 "die Grenze auf 18 km vom Zentrum nordwestlich verschoben, dagegen das nur 8 km südöstlich entfernte Porz nicht eingemeindet habe". Die leichte Feinindustrie sollte dann linksrheinisch, die Schwerindustrie rechtsrheinisch angelegt werden. Er gab zu bedenken, daß das damalige günstige Wirtschaftsklima nicht andauern werde und daher die "Pflanze Köln nicht in den Himmel wächst".

Schumacher entgegnete Heiligenthal, er gehe von falschen Voraussetzungen aus. Wenn ein Industriegebiet bei Porz und nicht bei Niehl entstehen solle, setze dies voraus, daß "Porz zu Köln gehört und die Stadt dort in der Lage ist, ein ähnlich großes Gebiet wie in Niehl in ihren Besitz zu bringen, was beides nicht der Fall ist". Wenn man die industrielle Entwicklung nach Porz ablenke, würde dies schon aus zeitlichen Gründen unmöglich sein. Eine Eisenbahnbrücke hielt er für nicht notwendig. Der Standort Wesseling besitze die gleichen Merkmale, wie sie Heiligenthal für Porz hervorhebe, nur in einem größeren Rahmen.

Schumacher sah Porz als Beispiel dafür, daß man nur noch "mit Mühe die notwendigen Zusammenhänge wahren" könne. Im Interesse einer großräumigen Planung sei aber wichtig, daß Orte, die im Umland der Stadt lägen, eine klare städtebauliche Zukunftspolitik verfolgten. Die Stadt solle die Entwicklung in den Nebenzentren beeinflussen, aber dabei die Eigendynamik der Nebenzentren respektieren. Die Großstadt müsse verstehen, "ohne Herrschaft und ohne Eifersucht aufstrebendem neuen Leben sein Recht zu lassen".

 

Schumachers Haltung zu Eingemeindungen

1922 veröffentlichte Fritz Schumacher im Zusammenhang mit der Angliederung Worringens einen Aufsatz mit dem programmatischen Titel "Die rechtzeitige Eingemeindung, eine Vorbedingung von Großstadt-Reform". Darin vertrat er die Auffassung, daß es bei Eingemeindungen kein zu früh, sondern nur ein zu spät gebe. Allerdings wolle "niemand die Entwicklung künstlich anfeuern". Die Eingemeindung von Worringen gebe den Absichten der neuen Struktur die lebensfähige Mehrheit. Für die künftige Stadtplanung und Stadtgestaltung bedeute es, daß "ein erster Kampf ... der Eingemeindungskampf sein" werde.

Für die anstehende Gebietsreform im Ruhrgebiet hielt Schumacher Eingemeindungen nicht für sinnvoll. Dort lägen verschiedene gleichwertige Zentren nebeneinander. Statt Eingemeindungen könnten Planungsaufgaben durch kommunale Zweckverbände übernommen werden. In Köln hingegen sehe die Lage anders aus. Köln liege isoliert, "das heißt ohne einigermaßen gleichwertige Nachbarn". Eine Stadt wie Köln solle die Möglichkeit haben, sich ausdehnen zu können, um eine neue Struktur entwickeln zu können. Schumacher gab keine Empfehlung über eine mögliche Eingemeindung von Porz. Vielmehr wies er deutlich darauf hin, daß Porz nicht in das Planungsgebiet der Stadt Köln gehöre und somit die Pläne nicht ohne weiteres durchsetzbar seien. Ein Generalbauungsplan, wie er Schumacher vorschwebte, fördere seiner Ansicht nach das Ziel einer Eingemeindung und eröffne Möglichkeiten, die Wünsche der Bevölkerung in bestimmte Bahnen zu lenken. Jedoch dürfe diese Planung kein "Zwangssystem" darstellen, das über den Willen der Menschen nach Belieben verfüge.

Mit dieser Äußerung betonte Schumacher seine demokratische Gesinnung, was in der Weimarer Republik keine Selbstverständlichkeit war. Es kann auch als Absage an von gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung durchgeführte Eingemeindungen gesehen werden.

 

Der Großraum Köln in der Zukunft: Schumachers Prognose zur Stadtentwicklung

Schumacher wagte es, eine längerfristige Prognose aufzustellen. Er schätzte, daß die Stadt Köln 50 bis 60 Jahre später ihre endgültige Gestalt erreicht haben werde. Er sagte einen drastischen Bevölkerungszuwachs voraus, nämlich von 700 000 Einwohnern im Jahr 1924 auf 2,16 Millionen um 1980 im damaligen Stadtgebiet. 900 000 Menschen würden alleine auf der rechten Rheinseite leben. Auch Schumachers Kritiker Heiligenthal teilte diese Auffassung; er hielt diese Entwicklung "in mancher Hinsicht sogar für notwendig". Aus diesem Grunde werde sich die Besiedlung immer weiter in das Umland hinein ausbreiten.

Grundsätzlich begrüßte Schumacher diese Entwicklung, da Stadt und Land dadurch näher zusammen kämen und man sich auf gemeinsame Interessen besinnen werde. Es würden Nebenzentren entstehen, die bald ineinander übergreifen würden. Schumacher prognostizierte, daß Bergisch Gladbach und Bensberg langfristig so weit zusammenwachsen würden, daß es sich hierbei nur noch um ein einziges Nebenzentrum handeln werde. Aufgrund der besonderen geographischen Verhältnisse werde sich die Stadt nicht ins Uferlose ausdehnen können. Der Raum Köln liege an der Schwelle zwischen dem "romantischen" und dem "technischen" Rhein. Das Rheintal müsse vor Zerstörung durch Industrie geschützt und darum zum "National-Schutzgebiet" erklärt werden. Eine Siedlungsplanung können nur einhergehen mit einer Landschaftsplanung und einer Denkmalplanung als "Heimatschutz".

Schumacher warf die Frage auf, was nach dieser Entwicklung komme. Er berief sich auf Oswald Spengler, der die Vision hatte, daß nach der Jahrtausendwende "Stadtanlagen für zehn bis zwanzig Millionen Menschen" entstünden, die sich flächenmäßig weit in den Raum verteilten. Am Rhein werde sich die Stadtentwicklung möglichst dicht am Strom vollziehen, so daß ein "Perlenkette von Städten" entstehe.

Schumachers Sicht hat sich "mit nur geringen ... Änderungen als treffend bestätigt", einschließlich seiner Vorhersage, daß Bergisch Gladbach und Bensberg zu einem Nebenzentrum zusammenwachsen würden.. Nur die Entwicklung der Einwohnerzahl hat Schumacher zu hoch angesetzt. Dies hatten bereits Zeitgenossen wie der Frechener Bürgermeister Toll kritisiert. 1975 erreichte das Stadtgebiet Kölns tatsächlich die maximale Ausdehnung.

Die einzelnen Haupt- und Nebenzentren der Rhein/Ruhr-Region wachsen derzeit immer weiter zusammen und haben sich zu einem Ballungsraum mit ca. 12 Millionen Einwohnern entwickelt. Von Bonn bis Duisburg zieht sich eine "Perlenschnur" von Städten am Rhein entlang, die ineinander übergreifen und mittlerweile auf vielen Gebieten eng zusammenarbeiten, ohne daß hier die Frage nach weiteren Eingemeindungen ernsthaft diskutiert wird.

Schumachers Ideen zum Naturschutz haben sich heute als aktueller denn je erwiesen. Die Planung des Kölner Grüngürtels gilt als Beispiel vorbildlicher Stadtplanung und hat durch die Umweltdiskussion der letzten 20 bis 30 Jahre einen neuen Aspekt bekommen. Rudolf Schwarz würdigte Schumacher als den wohl klügsten und weitestschauenden Städtebauer seiner Zeit. Diesem Urteil ist aus heutiger Sicht nichts mehr hinzuzufügen.

 

Die Kölner Stadtplanung unter Adenauer: Expansionsdrang in das Umland

Mit der Angliederung der Stadt Mülheim am Rhein an die Stadt Köln im Jahre 1914 war der Ausdehnungsprozeß keineswegs abgeschlossen. Aufgrund der Notwendigkeit, "Industrieland und Wohnquartier im großen Umfang zu schaffen, weist uns die Sorge für die Zukunft unwiderstehlich auf die Nachbarschaft des Bergischen Landes hin", sagte Adenauers Vorgänger Max Wallraf anläßlich der Eingemeindung Mülheims. Das mag schon damals im Kölner Umland Befürchtungen geweckt haben. Der Erste Weltkrieg ließ aber alle Eingemeindungspläne ruhen.

Als Fritz Schumacher 1923 seinen Generalbebauungsplan veröffentlichte, berief er sich ausdrücklich auf das obengenannte Zitat Wallrafs. Konkrete Pläne, das Stadtgebiet Kölns nach Süden zu erweitern, gab es damals noch nicht, obwohl 1919 eine Kampagne zur Eingemeindung der Gemeinde Heumar nach Köln lief. Am 9. März 1919 wurden auf einer Massenversammlung im Porzer Restaurant "Kölner Hof" entsprechende Anträge gestellt. Es wurden - so ein Zeitungsbericht über die Versammlung - Verbesserungen bei der Beamtenbesoldung, der Lebensmittelversorgung, der Siedlungspolitik und dem Schulwesen erhofft. Manche Bürger der Gemeinde Heumar glaubten offenbar, daß die Großstadt Köln diese in der ersten Nachkriegszeit im Porzer Raum besonders sprürbaren Probleme besser in den Griff bekomme als die finanzschwache Landgemeinde. Im Dezember 1919 stellte die Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USP) den Antrag, zur "Lösung der Fragen: Verkehr, Kraft, Wasser, Licht, Gas, Volks- und höhere Schule" mit der Stadt Köln in eine Interessengemeinschaft einzutreten und, falls das nicht möglich sei, die Bürgermeisterei Heumar nach Köln eingemeinden zu lassen. Dieser Antrag wurde im Gemeinderat mit der Mehrheit des Zentrums abgelehnt.

In den folgenden Jahren finden sich weder in den Gemeinderatsprotokollen noch in den Zeitungen Hinweise darauf, daß man in der Bürgermeisterei Heumar eine Vereinigung mit Köln wünschte.

Seit 1924 aber machten kontinuierlich Gerüchte über mögliche Gebietserweiterungen der Stadt Köln die Runde. Forderungen nach der Eingemeindung der Bürgermeistereien Heumar und Wahn wurden geäußert. Ein in den Quellen nicht genauer bezeichneter Herr Esser aus der Gemeinde Spich im Siegkreis wandte sich aufgrund dieser Gerüchte am 23. Dezember 1924 an Oberbürgermeister Adenauer: Der Spicher Bürgermeister Lindlau habe in der Gemeinderatssitzung vom 15. Oktober erklärt, er habe in die Pläne des Oberbürgermeisters von Köln Einsicht genommen, "daß demnächst Köln bis an die Grenze des Siegkreises erweitert würde". Dies hätte bedeutet, daß die Bürgermeistereien Heumar und Wahn (inklusive des Schießplatzes Wahn) der Stadt Köln zugeschlagen worden wären. Adenauer ließ antworten, daß weder ihm noch seinen Beigeordneten etwas bekannt sei. Die Gerüchte hielten sich aber hartnäckig, wie auch die weiter unten behandelten Äußerungen des Mülheimer Landrates Eberhard zeigen.

Die Kölner Stadtverwaltung erarbeitete in der Tat weitreichende Pläne, das Stadtgebiet ins Umland auszudehnen. Federführend hierfür war der Beigeordnete Hermann Best. In sein Aufgabengebiet fielen u.a. Hoch- und Tiefbau, die Bebauung des Rayongeländes und Eingemeindungsfragen, wofür das Stadterweiterungsamt eingerichtet wurde. Dieses Amt war u.a. für technische Planungen zuständig, die über die Stadtgrenzen hinausgingen, insbesondere für die Aufstellung grenzüberschreitender Bebauungs- und Fluchtlinienpläne.

Das Kölner Stadtgebiet sollte, wie sich Best 1928 äußerte, erweitert werden durch "Hinzunahme des gesamten Landkreises Köln, abgerundet durch Hinzunahme von Dormagen und Hackenbroich, im Süden durch Hinzunahme von Wesseling sowie durch Hinzunahme des Landkreises Mülheim mit Ausnahme des östlichen, ins Bergische Land hineinragenden Zipfels unter Abrundung im Norden mit Schlebusch, Wiesdorf, Opladen, Rheindorf und Hitdorf und im Süden bis zum Abschluß an die linksrheinische Grenze".

Best legte diesem Schreiben an Adenauer eine Landkarte bei, in der die propagierten neuen Stadtgrenzen eingezeichnet waren. Aus dieser Karte wird deutlich, daß die Kölner Stadtverwaltung rechtsrheinisch aus dem Landkreis Mülheim die Gemeinden Odenthal, Bergisch Gladbach, Bensberg, Rösrath/Hoffnungsthal und Porz herauslösen wollte. Aus dem Siegkreis sollte die südlich an Porz-Zündorf anschließende Gemeinde Lülsdorf an Köln angeschlossen werden, und auf der gegenüberliegenden Rheinseite die Gemeinde Wesseling aus dem Landkreis Bonn hinzukommen, um die Grenze zu begradigen. Damit würde der Flächeninhalt der Stadt Köln von 25 123 auf 90 327 ha, die Einwohnerzahl von 700 222 auf 920 523 steigen.

Als Argumente für die Stadterweiterung führte Best den ungünstigen Verlauf der Stadtgrenzen sowie die Notwendigkeit für neue Siedlungs- und Industriegelände im Kölner Umland an. Auch fehlten den umliegenden Gemeinden die wirtschaftlichen Voraussetzungen und entsprechende Einrichtungen, um "von Porz-Heumar rechtsrheinisch im Südosten bis Weiden-Junkersdorf ... ihre Flächenaufteilung und bauliche Entwicklung in Übereinstimmung mit derjenigen Kölns" zu bringen.

Die direkt an das Kölner Stadtgebiet grenzenden Gemeinden des Landkreises Mülheim bezog Best in die Pläne mit ein. Während Bergisch Gladbach, Bensberg und Odenthal gute Standorte für dezentrale Siedlungen seien, hielt Best Porz geeignet als "Industrievorgelände für Köln". Nach seiner Vorstellungen sollte "Porz als Industrieansiedlung und die anstoßenden Orte von Zündorf, Wahn, Heumar als Wohngelände für die dort beschäftigten Arbeitnehmer" genutzt werden. Die Bestrebungen der Gemeinden Heumar und Wahn, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschließen, seien ein Indikator für die starke Ausbaufähigkeit von Porz. Als "natürliche Folge" hieraus sah Best "auch die Hinzuziehung des Restes des Landkreises Mülheim bis zum Sülztal".

Im Norden Kölns gab es administrative Probleme, eine einheitliche Planung durchzuführen. Dort lief die Stadtgrenze mitten durch die beiden Werksgelände der IG Farbenindustrie in Dormagen und Wiesdorf (heute Leverkusen). "Die Industrie von Wiesdorf, Opladen und der Nachbarschaft gehört zweifellos zum Kölner Wirtschaftsgebiet", wie Best an Adenauer schrieb. Mit den Gemeinden Schlebusch, Steinbüchel und Lützenkirchen wurden bereits Eingemeindungsverhandlungen geführt, die bis zur Ausarbeitung von Eingemeindungsverträgen gelangten, die aber nicht ratifiziert wurden. Best bedauerte, daß man es 1914 versäumt habe, das gesamte Werksgelände der Farbenfabriken nach Köln einzugemeinden.

Im Westen Kölns lief die Grenze mitten durch die städtischen Sportanlagen am Müngersdorfer Stadion. Der Stadt Köln war damit die Planungshoheit über ihre eigenen Sportstätten entzogen. Ähnliches galt für die Teile des äußeren Grüngürtels, die auf Gebieten von Gemeinden des Landkreises Köln lagen. Zur Lösung von Problemen der Stadtentwässerung wollte Best das Braunkohlerevier mit dem Wesselinger Hafen ebenfalls in das Stadtgebiet einbezogen wissen.

Der Beigeordnete sah bei diesen gigantischen Expansionsbestrebungen allerdings auch natürliche Grenzen. Best zeigte sich in fast zynischer Weise bescheiden: "Man darf aber nicht verkennen, daß es" - gemeint ist das Gebiet, das für Eingemeindungen in Frage kam - "doch nur sich beschränkt auf ein Gebiet, das seinen natürlichen Abschluß findet in den Grenzen der Kölner Bucht".

Es wird deutlich, daß das Interesse der Stadtverwaltung nur auf die umliegenden Industriegebiete gerichtet war, während die landwirtschaftlich genutzten Gebiete des Landkreises Mülheim für eine Eingemeindung nicht in Frage kamen. Die Stadt war vermutlich an einer neuen Steuerquelle interessiert, da die Industriegebiete kapitalkräftig waren, während die landwirtschaftlichen Regionen eher als Zuschußgebiete galten. Der ungünstige Verlauf der Stadtgrenze quer durch Rath/Heumar wurde, anders als bei Leverkusen bzw. Dormagen, von niemanden als Grund für eine geplante Stadterweiterung angeführt, obwohl hier in der Tat Bedarf für die Abstimmung von Bau- und Fluchtlinienplänen vorhanden war.

Adenauer unterbreitete im Sommer 1929 die Eingemeindungspläne dem preußischen Minister für Volkswohlfahrt, Heinrich Hirtsiefer. Dieser hatte Adenauer gegenüber erklärt, daß er eine Eingemeindung des Landkreises Köln mit aller Kraft unterstützen werde. Ferner werde er sich dafür einsetzen, daß "auf der rechten Rheinseite das Gebiet Kölns abgerundet würde"; Orte nannte er nicht. Adenauer meinte, daß eine solche Ausdehnung des Stadtgebietes, "wirklich die Grundlage und die Möglichkeit für eine den heutigen Anforderungen entsprechende dezentralisierte Großstadtentwicklung" geben werde. Unklar ist, ob Adenauer an eine Bezirkseinteilung dachte, wie sie 1920 in Berlin nach der Eingemeindung umliegender Städte und Gemeinden eingeführt wurde.

Adenauer hielt Hirtsiefers Idee, eine so stark vergrößerte Stadt aus dem Regierungsbezirk Köln herauszulösen und sie direkt dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz zu unterstellen, für "sehr glücklich". Dazu erklärte Regierungspräsident Elfgen am 8. Januar 1930 jedoch, daß Pläne, Köln "staatsunmittelbar" zu machen, "völlig aus den Fingern gesogen" seien.

Einen weiteren Vorschlag, der einen Kompromiß zwischen einer Eingemeindung und der Eigenständigkeit des Landkreises Köln darstellte, unterbreitete Landrat Heimann vom Landkreis Köln. Er schlug vor, eine Personalunion zwischen dem Kölner Oberbürgermeister und dem Landrat des Landkreises zu bilden. Dieser Vorschlag stieß in Berlin auf Ablehnung.

Regierungspräsident Elfgen riet Adenauer mit seinen Eingemeindungsplänen bis zur Verabschiedung der Ruhrvorlage zu warten, danach herrsche eine klare Situation, die für die "integralen Kölner Eingemeindungswünsche" nicht ungünstig sei. Die umstrittene Ruhrvorlage wurde endgültig am 30. Juli 1929 verabschiedet.

 

Die Haltung des Landkreises Mülheim

Der Mülheimer Landrat Eberhard wandte sich schon 1926 entschieden gegen Eingemeindungsbestrebungen der Stadt Köln, die zu Lasten des Landkreises Mülheim gingen. Er betonte "den Willen zur Selbständigkeit" des Landkreises Mülheim. Für jeden, der den Bestand des Kreises gefährden wolle, gebe "es nur einen kräftigen Zuruf, und der" heiße: "Hände weg".

In drastischen Worten drückte Eberhard seine Befürchtung aus, daß eingemeindete Ortschaften von einer städtischen Zentralverwaltung nicht mehr repräsentiert würden und dadurch ihre Eigenart verlören. Er erinnerte dabei auch an die bereits 1914 eingemeindeten Teile des Landkreises: "Was ist aus Mülheim geworden, was aus Merheim? Und was wird aus Porz, Bensberg und Berg. Gladbach, wenn sie erst Vorstädte von Köln sind? Straßenzüge ohne Eigenart, und selten kommt ein Wunsch der Bevölkerung der Vororte zur Beratschlagung im Gehirn des Wasserkopfes der Großstädte, nichts als Gleichmacherei!"

Der ursprüngliche Redetext legte Eberhards Meinung gegenüber Adenauer offen. Er strich die folgenden Passagen aus dem Redetext wieder heraus und änderte sie in pragmatischere Formulierungen: "An der Kreisgrenze steht der Feind, nicht der Feind im engl. oder franz. Soldatenrock, sondern ein anderer Feind, der sich uns Auge in Auge als Freund zeigt. Und dieser Feind heißt Adenauer" . Eberhard griff Gerüchte auf, daß Adenauer den Schießplatz Wahn eingemeinden wolle, "und wenn er erst dort sitzt, kann er das Schlachtfeld von hinten aufrollen, zumal er in Berlin mächtige Hilfstruppen hat". Eberhard kündigte an: "Und leicht werden wir den Kampf dem Herrn Oberbürgermeister nicht machen." Eberhard spielte dabei vermutlich auf Adenauers Rolle als Vorsitzender des Staatsrates und seine guten Verbindungen zum preußischen Kabinett an. Eberhard personifizierte die Eingemeidungspläne mit Adenauer. Unklar bleibt, weshalb Eberhard diese scharfe Kritik an der Person Adenauers aus dem Redetext herausstrich und in allgemeine Kritik an Eingemeindungsbestrebungen umwandelte.

Um Unterstützung für sein Anliegen zu bekommen, gab Eberhard 1926 die Informationsschrift "Der Kreistag auf großer Fahrt" heraus. Mit einem Omnibus fuhren die Kreisverordneten zu verschiedenen Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten des Bergischen Landes. Dabei wurde in Overath eine Sondersitzung des Kreistages abgehalten. Fast beiläufig wird erwähnt, daß Eberhard sich gegen die Eingemeindungsbestrebungen der Großstadt Köln wandte und damit "die dankbare Zustimmung seiner Zuhörer" fand. Der Landrat des Landkreises Köln, Heimann, habe sich den Worten angeschlossen.

Der Vorsitzende der "Kommunalstelle Kreisbank Krefeld", Landrat Beckerath, lobte diesen Aufsatz. Er hielt die Schilderungen für "so vorbildlich", daß er um die Zusendung von 100 bis 110 Exemplaren bat. Beckerath wollte den Aufsatz als Lehrmaterial an jüngere Kollegen weiterreichen, da der Aufsatz zeige, "was auch ein verkrüppelter Landkreis noch Großes leistet unter richtiger Führung". In einem Rundschreiben an die Mitgliedskreise der Kommunalstelle wies Beckerath ausdrücklich auf den Aufsatz über die Rundfahrt durch den Mülheimer Kreis hin. Allerdings gab er zu bedenken, daß die Kommunalstelle nicht nur als "Pressestelle gegen Eingemeindungen" benutzt werden solle.

Das Faltblatt bot nur vordergründig den Anschein, auf Sehenswürdigkeiten und Landschaft des Bergischen Landes hinzuweisen. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, daß diese Informationsschrift eine klare Absage an die Eingemeindungspolitik Adenauers darstellt.

Im November 1928 kam es zu einer Konfrontation zwischen dem Kölner Beigeordneten Hermann Best und dem Mülheimer Landrat Eberhard. Best machte sein Anliegen durch eine Aktennotiz vom 31. Oktober 1928 deutlich: "Mit Landrat Eberhard, Mülheim, ist Fühlung zu nehmen wegen der evtl. Eingemeindung von Porz und Wahn".

Best hatte Eberhard auf die Möglichkeit hingewiesen, daß im Rahmen der kommunalen Neugliederungen auch die Kreise im Regierungsbezirk Köln betroffen sein könnten: "In diesem Fall würde Köln Wert darauf legen, daß Porz-Wahn als Industriegebiet mit Köln vereinigt würde". Eberhard lehnte dies entschieden ab. Porz sei "das aussichtsreiche und beste Stück seines Kreises". Die - vom Landkreis beschlossene, aber noch zu bildende - "Großgemeinde" Porz werde das höchste Steueraufkommen im Landkreis haben. Daher bliebe der Restkreis nicht mehr lebensfähig.

Best machte Eberhard deutlich, daß die Stadt Köln zwei Möglichkeiten habe: Entweder den gesamten Landkreis Mülheim einzugemeinden oder nur Porz und Wahn; der Restkreis werde dann mit dem Landkreis Wipperfürth vereinigt. Die erste Möglichkeit scheide deshalb aus, da Köln vorerst kein Interesse an einer Eingemeindung von Bergisch Gladbach und Bensberg habe. Über den Erhalt der bestehenden Grenzen wurde nicht gesprochen, jedenfalls vermerkte Best hierzu nichts. Er bekräftigte noch einmal seine Ansicht, daß "später einmal das Kölner Stadtgebiet mit der Kölner Bucht identisch sein wird".

Leider sind nur die Notizen Bests erhalten, so daß nur seine Sicht des Gesprächs wiedergegeben werden kann.

 

Zusammenschluß kleinerer Gemeinden statt Eingemeindung

Die Stärkung kommunaler Selbständigkeit und die Einsparungen von Kosten waren nicht nur durch eine Eingemeindung in eine Großstadt möglich. Eine Alternative bot die Zusammenlegung von kleineren Gemeinden zu einer großen Gemeinde. Dieser Vorschlag wurde im Landkreis Mülheim eingehend debattiert. Die Gemeinden Heumar und Wahn vereinigten sich nach Beschluß des Kreistages 1929 zu "Großgemeinde Porz". Auch die Zusammenlegung von Bergisch Gladbach und Bensberg wurde in Erwägung gezogen.

Zur Diskussion über die Vereinigung der beiden Porzer Bürgermeistereien sind nur wenige Quellen erhalten. Die Protokollbücher der beiden Gemeinderäte dokumentieren nur die Beschlüsse, nicht aber die Debatten: Im Gemeinderatsprotokoll von Heumar steht: "Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Wunsch der Gemeinde Wahn, ihre Selbständigkeit aufzugeben und dem Gemeindeverband Heumar in Porz einverleibt zu werden". In den Debatten hat sich auch der unten erwähnte Gemeindeverordnete Christian Herkenrath zu Wort gemeldet und sich über eine Eingemeindung nach Köln geäußert. Die Presse zweifelte offenbar an der Ernsthaftigkeit seiner vorgebrachten Argumente. Denn in gleichlautenden Berichten vermeldeten die Bergisch Gladbacher Volkszeitung und das Porz-Urbacher Volksblatt am 17. bzw. 18. August 1928, daß sich der KPD-Vertreter Christian Herkenrath in "etwas humoristischer Weise über die Frage der Eingemeindung nach Köln" geäußert habe.

Außer den Unterlagen mit Stellungnahmen des KPD-Mitglieds Herkenraths und des späteren nationalsozialistischen Porzer Bürgermeisters Hermann Oedekoven (der aber vor der "Machtergreifung" nicht in Porz tätig war) sind aus dieser Zeit keine Schriftstücke über die Diskussion "Eingemeindung oder Gemeindezusammenlegung" in den benutzten Archiven vorhanden. Die beiden Meinungen, zumal sie von Angehörigen extremer Parteien vertreten wurden, die damals in der Minderheit waren, sind daher nicht repräsentativ. Es wurden aber Argumente eingebracht, die auch in der späteren Diskussion über eine Eingemeindung eine wichtige Rolle spielten. Deswegen sollen sie näher betrachtet werden.

 

Äußerungen des Porzer Gemeinderatsmitglieds Herkenrath zu Fragen der Eingemeindung

In einem Eingemeindungsfragen betreffenden Aktenstück der Kölner Stadtverwaltung befinden sich zwei an die Kölner Verwaltung gerichtete Schriftsätze des der KPD angehörenden Christian Herkenrath aus Porz-Ensen: ein maschinenschriftlicher undatierter, der eher wie ein Redemanuskript wirkt, und ein handschriftlicher Brief vom 3. Juni 1928. Auch das undatierte Schreiben ist mit Sicherheit vor der Zusammenlegung der Gemeinde Heumar (= Porz) und Wahn entstanden. Der Inhalt beider Schriftstücke kommt dem Leser eigenartig vor.

Herkenrath lehnte es ab, daß sich die "beiden Gemeinden Heumar und Wahn ... nun auf Gedeih und Verderb zusammenschließen sollen, auf Anlass der Kreisverwaltung". Er behauptet, mit dieser Auffassung nicht allein dazustehen. Es gebe in beiden Gemeinden mehrere "praktische und weitblickende Bürger" - im Brief vom 3. Juni schreibt er von "denkenden Arbeitern und kleinen Leuten", - die wie er der Auffassung seien, daß sich im Zeitalter moderner Verkehrs- und Nachrichtenmittel überlebte Verwaltungstrukturen ändern müßten. Der vom Landkreis herbeigeführte Zusammenschluß und der beabsichtigte von Rösrath mit Overath sowie der von Bensberg mit Bergisch Gladbach würden nur auf Wunsch des Kreises geschehen, um "feste Bollwerke gegen alle eventuellen [Eingemeindungs-]

Gelüste der Stadt Köln" zu schaffen, ohne daß die Bürger dazu gehört würden.

Die beabsichtigte Zusammenlegung kleinerer Gemeinden werde keine wesentliche Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung bedeuten und erst recht keine Lösung vieler Probleme. Dafür gebe es im Rheinland nur eine Radikallösung: Die Kreisverwaltungen als Mittelbehörden zwischen Bezirksregierung und den kleinen Gemeindeverwaltungen sollten abgeschafft werden und die kleinen, "lebensunfähigen" Gemeinden in den vier "Großgemeinden" am Rhein, nämlich Duisburg, Düsseldorf, Köln und Bonn, aufgehen. Porz und Wahn, deren Einwohner von jeher der Stadt eher verbunden seien als dem Bergischen Land, sollten also ein Teil der Großstadt Köln werden.

Er begründet die Vereinigung ländlicher Orte mit einer "Großgemeinde" zunächst damit, daß in der Stadt all das an Infrastruktur vorhanden sei, was den kleinen Orten fehle und was diese auch nie aufbauen könnten. Weiterhin sei in einer Großstadt eine voll ausgebaute Verwaltung vorhanden, die in der Lage sei, weitreichende Planungen umzusetzen, und schließlich verfüge nur eine Großstadt über die notwendige Finanzkraft, um in den ländlichen Vororten viele Projekte zu verwirklichen, die von den dortigen Einwohnern gewünscht würden. Er führt dann vorwiegend Baumaßnahmen auf: Straßen und Brücken, zusätzliche Straßenbahnlinien, höhere Schulen, Krankenhäuser, Stadtwerke, Wohnungen. Er geht aber auch davon aus, daß bei einer Vereinigung von Porz/Wahn mit Köln die Steuern sinken, das Lohnniveau steigen und die Probleme der Arbeitslosigkeit besser gelöst werden könnten. "Dutzende Fragen werfen sich hier auf, die nur eine Gemeinde lösen kann wie Köln".

Voraussetzung eines für alle Bürger vorteilhaften Aufgehens der kleinen Gemeinden in einer "Megastadt", wie sie Herkenrath vorschwebte, sei aber eine grundlegende Wandlung der inneren Einstellung. Der Gegensatz von Stadt und Land, der seiner Ansicht nach durch "Kasten und Klicken Egoismus" entstanden war, müsse überwunden werden. Seine Auffassung deckt sich also mit der des Stadtplaners Schumacher, der den "friedlichen Übergang von der Stadt zum Land" vorgeschlagen hatte.

Herkenrath wollte von der Kölner Verwaltung wissen, ob die Diskussion "an der breiten Öffentlichkeit behandelt oder an kompetenter Stelle" geführt werde. Er mahnte: "Für die Stadt heißt es, das Gesicht dem Lande zu. Schnelles Handeln ist am Platze".

Es ist nicht bekannt, ob Herkenrath die Veröffentlichung Schumachers zur Planung des Großraums Köln gekannt hat, doch seine Vorstellungen decken sich weitgehend mit dessen Gedanken. Nur konnte sich der Metallhandwerker aus Ensen nicht so klar ausdrücken wie der akademisch gebildete Stadtplaner. Mit Sicherheit wird er den Antrag des ebenfalls aus Ensen stammenden USPD-Gemeindeverordneten Max Breuer aus dem Jahr 1919 gekannt haben, "zur Lösung der Fragen: Kraft, Wasser, Licht, Gas, Volks- und höhere Schule" mit der Stadt Köln in eine Interessengemeinschaft einzutreten, und falls das nicht möglich sei, eine Eingemeindung anzustreben. Diese Parallelen sind auffällig, besonders wenn man berücksichtigt, daß sich 1928 eine neue Wirtschaftskrise in Deutschland abzuzeichnen begann und bei sinkenden Steuereinnahmen auf Porz und Wahn soziale Probleme zukamen, die auch eine vereinigte Gemeinde nicht würde lösen können. Man darf Herkenrath und seinen Gesinnungsfreunden unterstellen, daß sie sich vorstellten, daß eine Großstadt wie Köln diese eher bewältigen konnte.

Wie Unterstreichungen bei den eingegangenen Schreiben Herkenraths zeigen, hat man sie in Köln zwar zur Kenntnis genommen, aber ein Antwortschreiben anscheinend nicht für nötig gehalten, jedenfalls konnte keins in den benutzten Archivalien ermittelt werden.

 

Äußerungen des späteren Porzer Bürgermeisters Oedekoven (NSDAP) zu Gemeindezusammenlegungen

Der "Bergische Merkur - Mitteilungsblatt des Mittelstandshauses Lindlar-Engelskirchen" bezog am 1. Juli 1928 Stellung zu den Eingemeindungsplänen der Stadt Köln. Geschäftsführer des Mittelstandshauses war der spätere Porzer Bürgermeister Hermann Oedekoven (NSDAP). Er gründete 1927 diese Institution, nachdem er, eigenen Angaben zufolge, aus politischen Gründen aus dem Dienst der Bürgermeistereien Lindlar und Hoffnungsthal entlassen worden war. Nach eigener Darstellung war das Mittelstandshaus eine Steuerberatungsstelle für Handwerker und Gewerbetreibende. Es scheint verwunderlich, daß eine solche Organisation sich zu Eingemeindungsplänen äußerte. Wahrscheinlich handelte es sich hierbei um eine Organisation, die der NSDAP zuzurechnen war oder ihr nahe stand. Da es über diese Einrichtung in den verwendeten Archiven keine weiteren Hinweise gibt, ist diese Vermutung allerdings nicht belegbar.

Oedekoven vertrat die Ansicht, daß man den Absichten der Stadt Köln, sich Teile des Landkreises Mülheims einzuverleiben, "eine geschlossene Front" entgegenstellen solle. Damit sollte ein Gegengewicht zur Großstadt Köln gebildet und sollten Verwaltungskosten gespart werden. Bergisch Gladbach, Bensberg und Odenthal sollten "zu einer blühenden Stadtgemeinde" vereinigt werden, da diese drei Gemeinden bereits wirtschaftlich eng verwachsen seien. Die Interessen der einzelnen Ortschaften könnten so gewahrt bleiben, während nach einer Eingemeindung nach Köln die Belange der Orte "im dortigen Stadtparlament vollständig erdrückt" würden. Die ortsnahe Verwaltung würde zugunsten einer in Köln ansässigen Zentralverwaltung aufgelöst. Auch wurde befürchtet, daß die Steuerbelastung für die einzelnen Bürger steigen werde.

Oedekoven schlug die Zusammenlegung weiterer Gemeinden des Landkreises Mülheim vor: Rösrath, Hoffnungsthal und Untereschbach sollten sich zu einer Großgemeinde zusammenschließen, ebenso Overath und Engelskirchen. Zum Raum Heumar/Wahn äußerte sich Oedekoven nicht, da deren Vereinigung bereits vom Kreis beschlossen war. Die Ansicht, kleinere Gemeinden zusammenzulegen, die auch der Dortmunder Regierungsrat Klauser formuliert hatte, war offenbar quer durch alle politische Lager verbreitet.

 

EINGEMEINDUNGSPLÄNE IM "DRITTEN REICH" 1933 BIS 1945

Konrad Adenauer wurde am 13. März 1933 als Oberbürgermeister durch Gauleiter Josef Grohé für abgesetzt erklärt. In Porz wurde Bürgermeister Schmitz-Hübsch am 20. März 1933 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Hermann August Oedekoven übernahm zunächst kommissarisch dieses Amt. Am 30. Juni 1933 wurde er offiziell durch den nur noch aus Nationalsozialisten bestehenden Gemeinderat bestätigt.

Die Diskussion um eine Eingemeindung von Porz hörte auch während des "Dritten Reiches" nicht auf. Die Großgemeinde Porz war nunmehr nicht nur als Industriestandort gefragt, sondern bekam besondere Bedeutung als Stützpunkt der Wehrmacht. Die Kriegsvorbereitungen belebten auch das wirtschaftliche Klima in Porz.

Die Debatte wurde nun ideologisch gefärbt. Gegner und Befürworter einer Eingemeindung von Porz nach Köln mußten ihre Argumente im Sinne des Nationalsozialismus vorbringen. Als Richtschnur diente ein Runderlaß des Reichsinnenminister Wilhelm Frick vom 2. Dezember 1935.

Die Richtlinien des Reichsinnenministers Frick

Zu Beginn des "Dritten Reiches" fand eine Welle von Eingemeindungen statt. Sie wurden durch örtliche Kreis- und Gauleiter protegiert und konnten "im Einzelfall durchaus auf das Verständnis Hitlers rechnen". Dies stand im Widerspruch zu der von der NSDAP propagierten "Großstadtfeindlichkeit": Die "Blut und Boden"- Ideologie stellte die Großstädte als dekadent und "krank" dar, während ländliche Siedlungs- und Lebensformen als gesund angesehen wurden.

Verärgert wandte sich der Landwirtschaftsminister und "Reichsbauernführer" Walther Darré an Frick und forderte ihn auf, weiteren Eingemeindungsbestrebungen "mit allem Nachdruck entgegenzutreten". Frick erarbeitete darauf mit dem "Stellvertreter des Führers" Rudolf Hess und allen beteiligten Ministern Richtlinien über den Umgang mit möglichen Eingemeindungsplänen, die am 2. Dezember 1935 vorgelegt wurden. Es wurde aber darauf hingewiesen, daß eine "Veröffentlichung ... nicht beabsichtigt und auch nicht erwünscht" sei.

Darin hieß es, daß die NSDAP bereits während der Weimarer Republik auf die "schädlichen Folgen" der Eingemeindungspolitik hingewiesen habe. Man habe diesen Bestrebungen die "nationalsozialistische Grundhaltung entgegengesetzt", die auf "Pflege des organischen Wachstums des Gemeinschaftslebens" setzte. Die ländlichen Randgebiete der Großstädte sollten vor "unnötiger Verstädterung" geschützt werden, ohne das "natürliche" Wachstum der Stadt zu hemmen. Deshalb würden sich Eingemeindungen gegen die Grundsätze der Reichsregierung insbesondere in "volkstums-, bevölkerungs- und agrarpolitischer Hinsicht" auswirken. In der Bevölkerung dürfe nicht der Eindruck vermittelt werden, daß die "Verstädterung des deutschen Volkes" von staatlicher Seite gefördert werde.

Trotz dieser "grundsätzlichen Einstellung gegen ... Eingemeindungen" könnten im Einzelfall Stadterweiterungen begründet oder gar unerläßlich sein. Aus diesem Grunde seien die nachfolgenden Richtlinien erarbeitet worden, um unnötige Eingemeindungsverhandlungen zu vermeiden:

1. Stadterweiterungen, die darauf abzielten, lediglich das Stadtgebiet und die Einwohnerzahl zu vergrößern, seien "auf keinen Fall" gerechtfertigt.

2. Zusammenschlüsse von Gemeinden, die an den Rändern von Großstädten liegen, sind keine Eingemeindungen im genannten Sinne. Diese Neugliederungen seien vielmehr den städtischen Eingemeindungsbestrebungen entgegengesetzt. Die "Lebens- und Leistungsfähigkeit ländlicher Gemeinden" werde gefördert und die Gemeinden blieben so in ihrem natürlichen Zusammenhang.

3. Ein oft für mögliche Stadterweiterungen vorgebrachtes Argument sei, daß einheitliche Großraumplanung durch eine zentrale Stadtverwaltung durchgeführt werden solle. Frick hält dem entgegen: "Die Herstellung der Verwaltungseinheit der Stadt mit ihrem Randgebiet ... würde voraussetzen, daß es sich wirklich um eine Wirtschaftseinheit mit gleichgelagerten Verhältnissen handele. Dies ist aber nicht der Fall."

Einer zentralen Verwaltung fehlten die nötigen Ortskenntnisse für die ländlichen Gemeinden. Es sollten daher für die Erfüllung von Aufgaben, die über die Stadtgrenzen hinaus gingen, Zweckverbände geschaffen werden, die somit die Interessen aller beteiligten Kommunen wahrten.

4. Finanzwirtschaftliche und steuerpolitische Gründe werden als weitere Gründe für mögliche Stadterweiterungen genannt. Die Industrie an den Rändern der Stadt falle als Steuerquelle für die Großstadt aus, da sie außerhalb der Stadtgrenze liege. Trotzdem trügen die Städte die finanzielle Last für Schulen, Soziales und Kultur. Auswärtige nähmen die Angebote der Stadt wahr, ohne durch Steuern hierzu beizutragen. Jedoch seien die Randgemeinden nicht verpflichtet, "die abgabenrechtlichen Lasten zu tragen". Somit komme auf die Stadt eine erhebliche finanzielle Belastung zu.

Eine solche Situation rechtfertige nicht "von vornherein und grundsätzlich die Notwendigkeit zur Eingemeindung", sondern müsse von Fall zu Fall beurteilt werden. Es könne durchaus möglich sein, daß lediglich ein Teil der Gemeinde angeschlossen werde und eine lebensfähige Restgemeinde aufrechterhalten bleibe. Frick läßt alle Optionen offen. Da alle von Frick vorgebrachten Argumente für das Kölner Umland und für die Gemeinde Porz zutrafen, wurde durch diesen Runderlaß die Diskussion nicht beendet; sie bekam vielmehr neuen Auftrieb.

Das Tauziehen um die Zugehörigkeit der Ortsteile Rath und Heumar

Es entsprach dem sprunghaften Charakter des Porzer Bürgermeisters Oedekoven, Überlegungen anzustellen, ob man nicht Rath aus dem Kölner Stadtgebiet ausgliedern und nach Porz eingemeinden könne. Auch wenn es die zahlreichen, unten angeführten Gründe für eine Vereinigung der Ortsteile Rath und Heumar gab, so kann man doch die von ihm eingeleiteten Schritte eher als gefühlsmäßige Reaktion auf Kölner Eingemeindungsbestrebungen ansehen.

Rath und Heumar waren zwar schon damals miteinander verwachsen und die Ortsgrenze zwischen Köln und Porz-Heumar teilte mitunter zwei Straßenseiten. Die Grenze und die Zugehörigkeit der katholischen Einwohner zur Pfarrei St. Cornelius in Heumar waren aber fast schon die einzigen Gemeinsamkeiten von Rath und Heumar; vielleicht kann man noch dazuzählen, daß die Heumarer für die Benutzung der ihren Ortsteil durchquerenden Straßenbahnlinie K nur denselben Tarif für innerstädtische Fahrten zu bezahlen hatten wie die Rather. Doch in den Archivquellen findet man nur wenige Andeutungen darauf, daß durch beide Ortsteile ein tiefer gesellschaftlicher Graben verlief, an dessen Entstehung die Verwaltungen nicht unbeteiligt waren. Diese behinderten die Bürger des jeweils anderen Orteils mit kleinlichen Gesetzesauslegungen, z.B. bei der Versagung von Genehmigungen von "grenzüberschreitenden" Umzügen. Man konkurrierte miteinander, z.B. bei den Schulbauten, oder man grenzte sich ab. Im Rather Schützenverein gab es so gut wie keine Heumarer, und die Freiwillige Feuerwehr Heumar nahm keine Rather Bürger auf. Die Rather Gastwirte neideten den Heumarer Kollegen die spätere Polizeistunde, und die in Rath wohnenden Beamten waren stolz darauf, als Kölner einen höheren Ortszuschlag zu erhalten als die in Heumar wohnenden.

Als unangemessen, lästig oder unverständlich wurden von vielen Einwohnern die unterschiedlichen Verfahren bei einer Baugenehmigung, die Höhe der Fürsorgesätze oder die Unterschiede bei den Tarifen für Strom, Wasser und Gas angesehen. Diese sonderbare Grenzziehung und die daraus entstehenden Probleme bedurften einer Lösung, die bislang in der Eingemeidungsdebatte aber nur am Rande, wenn überhaupt, angesprochen wurde.

Im Herbst 1934 bestellte Oedekoven seine Amtsleiter zu einer Besprechung, in der eine Angliederung der Rather Ortshälfte an die Gemeinde Porz erörtert wurde. Vor allem sollte untersucht werden, ob die Rather von einer Vereinigung mit Porz-Heumar Vorteile hätten und wie die Stimmung in der Bevölkerung sei.

Mit einer Angliederung von Rath an Heumar könne "ein längst als Unrecht empfundenes Übel aus der Welt geschaffen" werden (gemeint ist die Grenzziehung quer durch die Bebauung), schrieb der in Heumar wohnende Porzer Gemeinde-Obersekretär Neu in einem Brief an Bürgermeister Oedekoven am 8. Oktober 1934. Er führte an, daß die politische Einstellung in beiden Ortsteilen gleich sei, da es bei der letzten Reichstags-'Wahl' beiderseits der Stadtgrenze den selben Anteil an "Nein"-Stimmen gegeben habe. Neu rechnete allerdings mit heftigem Widerstand der Beamten in der von ihm als "Beamtenkolonie" bezeichneten "Götter-Siedlung" in Rath östlich des Mauspfades, da diese keinesfalls eine Einstufung in eine niedrigere Ortsklasse hinnehmen würden.

Zu Oedekovens Plan gab der Standesbeamte Mundorf zu bedenken, daß die Stadt Köln ihrerseits den Spieß umdrehen und Anspruch auf Heumar mit dem Mülhens'schen Gut erheben könnte. Der Parfümfabrikant Peter Mülhens, Inhaber der Firma "4711", war nach Angaben des NSDAP-Kreisleiters für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Aldinger "der beste Steuerzahler der Gemeinde Porz". Mundorf befürchtete auch, daß sich nach einer Eingemeindung der Straßenbahnfahrpreis für die Rath/Heumarer verteuern werde, da nicht mehr der Stadttarif gelte.

Anläßlich des Baus der Reichsautobahn Köln-Frankfurt wurde überlegt, die Stadtgrenze weiter südlich entlang der Autobahntrasse verlaufen zu lassen. Die NSDAP-Parteizeitung "Westdeutscher Beobachter" lehnte in einem am 5. Februar 1936 erschienenen Beitrag eine solche Lösung ab, da hierdurch ein "vollkommen anorganisches Gebilde" entstehe. Es wurde davor gewarnt, daß bei einer Grenzregulierung erst recht gegenseitige Gebietsansprüche geltend gemacht würden.

Die aber wurden 18 Monate später von Köln erhoben, jedoch aus einem ganz anderen Anlaß, und bei diesem zeigte sich in einer für die NS-Zeit typischen Weise, wie Vorstellungen und Ansprüche der örtlichen NSDAP-Organe mit den Auffassungen der derselben Partei angehörenden leitenden Kommunalbeamten kollidierten. Auslöser war, daß in Rath ein neues Heim für die Hitlerjugend (HJ) gebaut werden sollte. Es gab seit 1933 ein HJ-Heim in einem Anbau der Rather Schule an der Rösrather Straße, und das hatte zur Folge, daß es nur in Rath einen Jungzug der 15- bis 18jährigen Hitlerjungen gab, da die finanziell schwache Porzer Ortsgruppe Ensen-Heumar lediglich einen schäbigen, kleinen Raum für das Jungvolk - die 10- bis 14jährigen "Pimpfe" - im Heumarer Bahnhof mieten konnte. Die älteren Heumarer Jungen gehörten also zum Rather Jungzug. Am 17. September 1937 schlug der Kreisleiter des Kreises Köln rechtsrheinisch, Krämer, vor, für beide NSDAP-Ortsgruppen ein gemeinsames HJ-Heim bauen zu lassen und zugleich die Ortsgruppen zusammenzufassen, die - auch wenn es nicht in dem Schreiben steht - selbstverständlich der Kreisleitung in Köln-Mülheim unterstanden hätte. Das hing aber von einer Eingemeindung von Heumar nach Köln ab; über die Zusammenfassung der Ortsgruppen würde der Gauleiter innerhalb zwei Wochen eine Entscheidung herbeiführen.

Oedekoven wandte sich daraufhin an Kreisleiter Aldinger und an Landrat Mennicken. Er befürchtete, daß, wenn Gauleiter Grohé über die Bildung einer Ortsgruppe Rath/Heumar entschieden habe, die Eingemeindung von Heumar nach Köln "umgehend" vor sich gehen werde. Er notierte, daß er "seit Jahren auf die Gefahr einer Eingemeindung der Ortschaft Heumar nach Köln hingewiesen" habe, aber weder bei der Kreisleitung noch beim Landratsamt habe man diese Warnung ernst genommen. Deshalb forderte er vom Landrat mehr Unterstützung für Porz, um einer weiteren Ausdehnung Kölns "ein starkes Bollwerk" entgegensetzen.

Ob und - wenn ja, - wie energisch der Landrat gegen dieses Vorhaben Einspruch erhoben hat, läßt sich aus den Quellen nicht ersehen. Der Kreisleiter des Rheinisch-Bergischen Kreises Aldinger empörte sich jedenfalls über das Kölner Vorhaben und kündigte an, daß er einer Eingemeindung von Heumar nach Köln "den schärfsten Widerstand entgegensetzen" werde. Die Gründung einer gemeinsamen Ortsgruppe der NSDAP sei nicht möglich. Durch starken Mitgliederzuwachs sei gerade erst eine eigenständige Ortsgruppe "Heumar" aus der bisher bestehenden gemeinsamen Ortsgruppe "Ensen-Heumar" herausgelöst worden. Aldinger schlug vor, eine - so wörtlich - "überparteiliche Stelle", wie beispielsweise die Gauleitung, solle über die Grenzfrage entscheiden.

Der Bedarf eines gemeinsamen Bebauungsplan wurde hier nicht als Begründung angeführt, obwohl er hierfür dringend notwendig gewesen wäre. Die benutzten Aktenbestände gaben keine Antwort darauf, ob hier Bau- und Fluchtlinienpläne über die kommunale Grenze hinweg erstellt worden sind. Die relevanten Akten des Kölner Tiefbauamtes wurden im Zweiten Weltkrieg vernichtet.

 

Das Gutachten des Kölner Verwaltungsrechtsrates Kiwit

Am 9. September 1939 legte Verwaltungsrechtsrat Kiwit eine Denkschrift mit dem Titel "Die Stadt Köln als wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt eines Raumes. Die Notwendigkeit der Erweiterung des Stadtgebietes von Köln" vor.

Er orientierte sich hierbei am Generalbebauungsplan von Fritz Schumacher und den Argumenten Fricks für eine erlaubte Stadterweiterung. Köln solle zur Metropole und zum "Ausfalltor im Westen" werden als Ergänzung zu Hamburg, dem "Ausfalltor im Norden", sowie Wien, dem "Ausfalltor im Süd-Osten". Eine Schaffung von "Groß Köln" sei auch im Sinne anderer westdeutscher Städte als Gegengewicht zu Berlin.

Kiwit bemängelte, wie schon Best in den zwanziger Jahren, daß wichtige Einrichtungen der Stadt Köln teilweise außerhalb des Stadtgebietes lägen, z.B. die Sportanlagen des Müngersdorfer Stadions oder Einrichtungen der Wasserversorgung. Das Wachstum der Stadt habe die kommunalen Grenzen überschritten, und jenseits dieser Grenzen könne die Stadt aus rechtlichen Gründen nicht lenkend eingreifen. Da innerhalb der Stadtgrenzen nicht genügend Raum für Siedlungs- und Industrieflächen vorhanden sei, schlug Kiwit als günstige Standorte die im Süden der Stadt gelegenen Areale direkt am Rhein vor: Godorf und Wesseling sowie die Orte Porz und Zündorf.

Die Bildung von kommunalen Zweckverbänden hielt Kiwit im Kölner Raum für unwirtschaftlich und nicht effizient, da sie nicht weniger, sondern mehr Verwaltung verursachten. Da eine Stadterweiterung im Sinne des Nationalsozialismus bei einer wirklichen Wirtschaftseinheit gerechtfertigt sei, behauptete Kiwit, daß aufgrund der engen wirtschaftlichen und strukturellen Beziehungen zwischen Stadt und Landkreis Köln sowie der Gemeinde Porz sich "ein einheitlicher Verwaltungskörper gebildet" habe. Als Beispiel führte Kiwit die Zugehörigkeit der Großgemeinde Porz zum Amtsgerichtsbezirk Köln sowie zum Finanzamt Köln-Ost an. Das gesamte Gebiet solle daher unter voller Verwaltungshoheit der Stadt stehen, um die Planungen umsetzen zu können.

Kiwit hielt es für notwendig, die Gemeinde Porz der Stadt Köln anzugliedern. Die beiden Kommunen stünden in engster wirtschaftlicher und verkehrspolitischer Beziehung. Es gebe starke Pendlerströme zwischen Porz und Köln. Die Bahnverbindungen für Personen zwischen Köln und Porz seien daher sehr gut. Das gelte auch für den Güterverkehr, da zwischen Porz und Köln eine direkte Trasse bestehe, während die Schienenverbindung vom Deutzer Hafen ins Bergische Land nur über die Vorortbahn und den Übergabebahnhof in Kalk gewährleistet sei. Die Lage der Eisenbahnstrecke nahe dem Rheinbogen wirke sich günstig auf Industrieansiedlungen aus, ohne daß das Rheinufer von der Industrie zerschnitten werde. Kiwit nahm hier Schumachers Planungen für Porz auf, auf die sich auch Best berufen hatte. Kiwit zog den Schluß: "Die Gemeinde Porz bildet ... schon jetzt mit der Stadt Köln eine Verkehrseinheit." Mit dem Bau der Rodenkirchener Brücke werde eine zusätzliche "räumliche Verbindung der Stadt Köln mit dem linksrheinischen Stadtgebiet von Köln" geschaffen.

Kiwit war der erste Eingemeindungsplaner, der militärisch-politische Gründe für eine Eingemeindung anführte. Köln war seit 1935 "zu einem starken Mittelpunkt der deutschen Wehrmacht gemacht" worden. Er führte aus, viele Truppenunterkünfte lägen nicht in der Stadt, sondern in den Außenbezirken, weitere würden jenseits der Stadtgrenzen hinzukommen. Da alle diese Truppenteile derselben Kommandogewalt unterstellt seien, müsse auch "kommunalpolitisch ein großes Garnisonszentrum" geschaffen werden. Die Planung für Landbeschaffung, Bau von Einrichtungen und deren Versorgungsleitungen sowie eines militärischen Straßennetzes müsse daher in eine Hand gelegt werden. Eine solche Maßnahme sei nur durch Eingemeindungen möglich. Einige Jahre nach der Vereinigung der Bürgermeistereien Heumar und Wahn hatte Porz "auch militärisch eine große Bedeutung erhalten": Der Schießplatz und der Feldflughafen in Wahn, die Kasernen und das Flakgerätelager in Westhoven sowie die Pionierparks in Porz und Zündorf lagen nun auf dem Gebiet einer einzigen Gemeinde.

Kiwit erstellte während des Krieges ein weiteres Gutachten - vermutlich im Sommer 1943 - über die Auswirkungen der Luftangriffe auf Köln. Darin kommt er zu dem Schluß: "Die Durchführung einer Stadterweiterung bringt der Stadt die nötigen Wirtschaftskräfte, die sie benötigt, um die Stadt wieder aufzubauen und die Aufgaben der Zukunft erfüllen zu können. Neues Leben wird in der Stadt Köln nur erblühen können, wenn ihr auf diesem Wege durch neue Finanzkraft neue Lebenskräfte zugeführt werden".

 

ANSICHTEN DER PORZER BÜRGERMEISTER ZUR EINGEMEINDUNGSFRAGE

Die Forderungen Oedekovens nach mehr Eigenständigkeit für Porz

Der Porzer Bürgermeister Oedekoven hatte des öfteren darauf hingewiesen, daß "Köln nach wie vor seine Finger nach Porz" ausstrecke, wie er Landrat Menniken im September 1937 schrieb. Nach Oedekovens Ansicht nehme der Landrat aber die Gefahr nicht ernst, daß Teile oder sogar die gesamte Gemeinde Porz im Bestand gefährdet seien. Deshalb forderte er mehr Entgegenkommen des Landrates gegenüber der Gemeinde Porz. Seine Vorstellungen hierüber waren jedoch recht diffus und widersprüchlich.

Der Weg zu den in Bergisch Gladbach und Bensberg ansässigen Kreisbehörden war für die Porzer noch ungünstiger als der nach Mülheim. Wichtige Institutionen, z.B. die Ortskrankenkasse und das Arbeitsamt, waren aus Porz in die Kreisstadt abgezogen worden. Oedekoven beklagte, daß diese Maßnahmen der Stellung der Gemeinde innerhalb des Kreises nicht angemessen seien, da Porz seit der "Machtergreifung" wirtschaftlich und militärisch erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Die Kommune zahle die höchsten Abgaben im Distrikt und sei die "'melke Kuh' des Rheinisch-Bergischen Kreises". Es müsse daher im Interesse des Kreises liegen, die Anliegen der Gemeinde Porz verstärkt zu unterstützen. Wenn hier nicht mehr getan werde, dann werde sich, so befürchtete Oedekoven, die Bevölkerung kommunalpolitisch nach Köln orientieren, da sie sich vom Kreis vernachlässigt fühle. Er schlug vor, daß Porz ein eigenes Katasteramt und ein Amtsgericht erhalten solle, die bisher noch in Köln-Mülheim ansässig waren. Wenn sich der Kreis mehr um die Angelegenheiten der Gemeinde Porz kümmern würde, würde dem Porzer Bürgermeister der Kampf erleichtert, den er "tagtäglich gegen die Eingemeindungsbestrebungen der Stadt Köln" führe.

Fast gleichzeitig mit dem obigen Schreiben an den Landrat verfaßte Oedekoven eine "Denkschrift über die Auflösung der Selbstverwaltung der Kreise" . In ihr vertrat Oedekoven die Auffassung, die Kreisverwaltungen seien zu "bürokratischen Wasserköpfen" geworden und stünden den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Gemeinden entgegen. Den Kreisbehörden mangele es oft an Ortskenntnis. Kommunale Aufgaben befänden sich im nationalsozialistischen Staat bei den Gemeinden "in bedeutend besseren Händen" als bei den Kreisen. Das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinden werde durch eine solche Maßnahme erheblich gestärkt werden. Die Gelder, die bisher für die Finanzierung von Kreisaufgaben verwendet würden, könnten in der Gemeindekasse verbleiben. Dadurch werde die "Kreisfreudigkeit der Bevölkerung" gesteigert werden; was er mit dieser Wortschöpfung meinte, erklärt Oedekoven nicht. Durch die enge Zusammenarbeit der Gemeindeleitung mit den Ortsgruppenleitern würden "die Bürger Schritt für Schritt an den Staat näher gebracht" und die "nationalsozialistischen Grundsätze restlos verwirklicht". Oedekoven zog die Schlußfolgerung, daß Kreise eine "vollkommen überflüssige Einrichtung" seien, deren Abschaffung im Interesse des Volkes stünde.

Oedekovens Haltung ist alles andere als klar. Einerseits verlangte er mehr Engagement des Kreises für seine Gemeinde, andererseits forderte er, wie schon 1928 Herkenrath, die Abschaffung der Kreisverwaltungen. Hintergrund für Oedekovens Forderungen war vermutlich ein privater Machtkampf zwischen Oedekoven und dem Landrat Julius Menniken.

Auch wenn Oedekoven es nicht ausdrücklich erwähnte, wird er mit der "restlosen Verwirklichung der nationalsozialistische Grundsätze" nicht nur die Überzeugung der Bevölkerung gemeint haben. In einer kleineren Gemeinde konnten Mittel der Kontrolle und Repressalien durch die Sicherheitsorgane des Staates und der NSDAP subtiler und effektiver angewendet werden. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Lager am Hochkreuz in Porz-Eil, in dem 1933 politische Gegner interniert und gefoltert wurden.

Die Porzer Denkschrift aus den Kriegsjahren

Porzer Pläne für die Nachkriegszeit

Möglicherweise als Reaktion auf die Gutachten Kiwits ließ Oedekovens Nachfolger Ignaz Morschel eine Stellungnahme über die "Kommunale Neugliederung nach dem Krieg" erstellen. Die Stellungnahme ist undatiert, stammt aber wohl vom Sommer 1943, denn sie zitiert aus dem Kölner Gutachten das Vorhaben, Teile der angrenzenden Landkreise einzugemeinden, um Bauland zu erhalten, da nach den letzten "Terrorangriffen" auf Köln die Innenstadt nicht mehr aufzubauen sei. Damit kann nur die Serie von schweren Luftangriffen zwischen dem 17. Juni und 9. Juli 1943 gemeint sein. Große Teile der Argumente gegen eine Eingemeindung schrieb der Verfasser der Stellungnahme (vermutlich der Leitende Bürodirektor Melchior Kurth) nahezu wortwörtlich aus dem schon erwähnten Runderlaß des Reichsinnenministers Frick vom 2. Dezember 1935 ab.

Hierin lehnte die Porzer Verwaltung die kommunalen Neugliederungen der zwanziger Jahre ab. Das parlamentarische System der Weimarer Republik habe einen bislang "kaum gekannten Expansionsdrang" der Städte ermöglicht. Als Folge von Verstädterung und Massenarbeitslosigkeit sei ein "wurzelloses Großstadtproletariat" entstanden. Die NSDAP habe schon damals diesen Bestrebungen "die nationalsozialistische Grundhaltung entgegengestellt, die auf Pflege des organischen Wachstums des Gemeinschaftsleben" setze, um so eine weitere Verstädterung zu vermeiden.

Aufgrund der Zerstörung der Kölner Innenstadt wurde damit gerechnet, daß nach Kriegsende ca. 100 000 bis 150 000 Menschen an der Peripherie Kölns angesiedelt werden müßten. Nach dem Ende des Krieges müsse daher "eine großzügige städtebauliche Auflockerung" durchgeführt werden. Eine entsprechende Planung müsse daher erstellt werden. Das bedeute aber nicht, daß die für die Bebauung erforderlichen Gebiete eingemeindet werden müßten. Dies sei nur zu befürworten, wenn diese Terrains mit der Großstadt "eine wirkliche Wirtschaftseinheit" bildeten. Dies sei aber hierbei nicht der Fall. Die umliegenden Gemeinden, die nicht mit der Stadt zu einer Einheit verwachsen seien, sollten in ihrer bisherigen Struktur verbleiben können. Auch für Aufgaben, die über die Grenzen der Stadt hin gingen, sei eine Eingemeindung nicht erforderlich. Morschel hielt die Bildung von Zweckverbänden für eine geeignete Lösung. Kiwit hatte in seiner Denkschrift von 1939 eine andere Auffassung vertreten und aus seiner Sicht den Beweis gebracht, daß der Großraum Köln mit Porz eine Einheit bilde und daher eine Eingemeindung von Porz im Sinne des Nationalsozialismus gerechtfertigt sei.

Eine zentrale Stadtverwaltung, so die Porzer Denkschrift, bringe keine Vereinfachung mit sich. Den Beamten in der Stadt fehle oft die nötige Ortskenntnis. Aufgrund der Größe der Behörden sei eine individuelle Betreuung nicht möglich. Die langen Anfahrtswege seien ein zusätzliches Ärgernis, da "der Volksgenosse aus dem Gebiet" komme, "welches 10 bis 15 klm (so!) außerhalb der Stadt liegt". Der städtische Verwaltungsapparat sei "äußerst schwerfällig".

Auch in der Aufteilung der Stadt in Bezirke sah das Porzer Gemeindeoberhaupt keinen Vorteil. Der Bezirksbürgermeister, der dem Stadtbezirk vorstehe, sei auf die Anweisungen der Zentralverwaltung angewiesen. Eine Gemeindeverwaltung mit freier Entfaltungsmöglichkeit könne hierdurch nicht ersetzt werden. Um seiner Ansicht Nachdruck zu verleihen, führte Morschel ein Beispiel an, das verdeutlichen sollte, daß kleinere Verwaltungen auch kriegswichtige Bedeutung haben können: Es seien wiederholt Leiter höherer militärischer Dienststellen oder Leiter größerer Industriebetriebe bei ihm vorstellig geworden, die lieber Truppenunterkünfte oder Industrieanlagen in Porz als in Köln einrichten wollten. Alle wichtigen Fragen konnten schnell mit Morschel und den zuständigen Beamten geklärt werden, während sie in Köln von Dezernat zu Dezernat geschickt worden seien.

Eine kleine Gemeindeverwaltung sei in die Lage, den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Hierdurch würden die Bürger zur "Mitwirkung in der kommunalen Verwaltung" angeregt. In Porz sei es nicht schwierig, den Gemeindevertretern ihre Belange vorzutragen, da auf 1 000 Bewohner ein Ratsmitglied komme, während in Köln nur ein Ratsherr auf 20 000 Einwohner entfalle. Im Falle einer Eingemeindung nach Köln gebe es keinen oder höchstens einen Stadtverordneten für Porz. Die Interessen der 14 Ortschaften der Gemeinde Porz könnten nicht von einem Repräsentanten allein vertreten werden. Die Bürgerschaft verliere hierdurch das Interesse an der Verwaltung, da ihr die Möglichkeiten der Einflußnahme genommen werde.

Dieser Teil der Stellungnahme erscheint zehn Jahre nach Einführung des "Führerprinzips" in der Verwaltung grotesk. Denn die Gemeinde- bzw. Stadtverordneten waren keine gewählten Vertreter der Bürger, sondern Vertreter der NSDAP. Sie hatten auch keinerlei Möglichkeiten, Einfluß zu nehmen. Staat und Partei waren streng hierarchisch von oben nach unten aufgebaut, und mit Hilfe eines weitverzweigten Sicherheitsapparates drückten die Nationalsozialisten ihre Macht bis in die einzelnen Häuserblocks durch.

Abschließend wurde betont, daß kleinere Gemeinden "zweifellos die besten Stützen des Staates" seien. Die "nationalsozialistische Ausrichtung" und die "Reichsfreudigkeit der Gemeindebürger" werde so gefördert. Bei weiterer Verstädterung bilde sich hingegen eine "wurzellose Schicht", die zwar dem Staat nicht ablehnend, jedoch interesselos gegenüberstehe. Außerdem seien die Verwaltungen der Großstädte "eine Stadt im Staate", die nicht immer mit der Reichsführung in Einklang stehe. Daher seien kleine Gemeindeverwaltungen gegenüber der zentralen Stadtverwaltungen "ein großes Plus". Morschels Äußerungen könnten so zu verstehen sein, daß nur die kleineren Gemeinden die Ideale des Nationalsozialismus verwirklichen könnten, während sie in einer Großstadt auf der Strecke blieben. Mit Sicherheit spielten auch hier die besseren Möglichkeiten der Kontrolle der Bevölkerung durch die Organe des Staates und der Partei eine Rolle.

Weder über eine konkrete Zusammenarbeit mit der Stadt Köln noch über das Problem in Rath/Heumar wird in dieser Denkschrift ein Wort verloren.

Über die bald nach Ende des Zweiten Weltkriegs wieder auflebenden Auseinandersetzungen über eine Eingemeindung des Porzer Raumes nach Köln soll im kommenden Jahrbuch berichtet werden.

 

EXKURS: DIE GEPLANTE Ausgemeindung des SchieSSplatzes Wahn

Auch wenn die nachstehend geschilderten Bestrebungen, den Schießplatz Wahn aus dem Porzer Gemeindegebiet auszugliedern und zu einem sogenannten "Heeresgutsbezirk" zu erheben, nicht von der Stadt Köln ausgingen, seien sie doch hier vorgestellt.

Die heftigen Auseinandersetzungen mit dem Reichsfiskus setzten 1936 ein. Alle auf diesem Platz befindlichen Liegenschaften wären, wenn das Vorhaben verwirklicht worden wäre, dann zum Eigentum des Heeresfiskus geworden und hätten ausschließlich "den Zwecken der Wehrmacht" gedient. Gemeindefreie Gutsbezirke gab es bislang nur in den preußischen Ostprovinzen, die Schaffung eines solchen im Rheinland wären etwas ganz Neues gewesen.

Das Gebiet des geplanten Gutsbezirkes Wahn sollte weit über das Gebiet des Truppenübungsplatzes hinausgehen. Betroffen gewesen wären die gesamte Gemeinde Altenrath sowie Teile der Gemeinden Spich, Sieglar, Troisdorf, Lohmar und Hoffnungsthal. Die betroffenen Gemeinden wehrten sich energisch gegen diese Pläne. Insbesondere Porz betonte die Bedeutung des Schießplatzes für die Gemeinde.

Die Auseinandersetzungen zogen sich über mehrere Jahre hin und wurden erst durch den Runderlaß des Reichsinnenministers vom 9. Februar 1942 beendet. Er hielt solche Streitigkeiten für nicht kriegswichtig und drängte darauf, "die noch schwebenden Auseinandersetzungsverfahren bis nach Kriegsende auszusetzen".

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Teil 2: Von 1945 bis 1951